Aufnahme

Individuelle Förderung für benachteiligte Kinder

bild: in der Schule
Klassenraum in unserer Schule für interkulturelles Lernen

Zielgruppe des Interkulturellen Wohnen sind benachteiligte, normalbegabte Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts im Schulalter zwischen 7 und 18 Jahren, die in der Schweiz wohnhaft sind und einen stationären Platz mit individueller Förderung benötigen. Die Kinder und Jugendlichen kommen aus verschiedenen Kulturen, Herkunftsländern und gehören verschiedenen Religionen an. 

 

Gründe für die Platzierung

  • Kinder und Jugendliche, die spät in die Schweiz migrierten 
  • Kinder und Jugendliche mit schulischen oder persönlichen Integrationsschwierigkeiten
  • Asylsuchende Kinder und Jugendliche in der Schweiz
  • Kinder und Jugendlich, die einer Schutzmassnahme bedürfen
  • Kinder und Jugendliche in akuten soziokulturellen Konflikten und damit verbundenen Verhaltensauffälligkeit
  • Kinder und Jugendliche ohne tragfähiges Sozial- bzw. Familiennetz
  • Kinder und Jugendliche ohne Zugang zu Ressourcen für eine positive Entwicklung mit Perspektive

 

Kinder und Jugendliche mit eindeutiger krimineller Vorgeschichte sowie einem ausgewiesenen erhöhten Aggressionspotenzial werden nicht ins Kinderdorf aufgenommen.

 

Aufenthaltsdauer
Nach einem Schnupperbesuch erfolgt eine dreiwöchige Schnupperzeit. Auf die Auswertung der Schnupperzeit folgt in der Regel ein Übertritt in die dreimonatige Probezeit, die mit einem weiteren Auswertungsgespräch abgeschlossen wird.

 

Die Aufenthaltsdauer ist individuell, jedoch mindestens ein Jahr. An den halbjährlich stattfindenden Evaluationsgesprächen wird gemeinsam mit allen Beteiligten darüber entschieden, ob die Integration in die Familie möglich ist.

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