Die Rechte der Kinder
Die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi nimmt ihre Verantwortung als international tätiges Schweizer Kinderhilfswerk wahr und setzt die Prinzipien und Bestimmungen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in ihrer Organisation und ihren Programmen in der Schweiz und International um.
Die vier Prinzipien der Kinderrechtskonvention sind:
Das Recht auf Überleben und Entwicklung, das Recht auf Nicht-Diskriminierung respektive Gleichbehandlung, das Wohl des Kindes und das Recht auf Partizipation und Anhörung. Das übergeordnete Ziel dieser Programmgestaltung ist, dass alle Kinder und Jugendliche ihre Rechte ausüben und in einer Gesellschaft leben können, welche ihre Rechte anerkennt und respektiert. Ebenfalls fördert die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi das Engagement und die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in allen ihren Aktivitäten.
Die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi setzt sich für die Bekanntmachung der Kinderrechte ein. Sie vernetzt sich mit anderen Akteuren, die im Bereich Kinderrechte aktiv sind. Zur Bekanntmachung werden entsprechende Projekte in den Programmen Schweiz und International lanciert und durchgeführt.
Übersicht der Projekte des Kinderrechtsfonds
Die Stiftung ist ein aktives Mitglied des Netzwerks Kinderrechte Schweiz, welches sie massgeblich mit aufgebaut hat, und fördert entsprechende Zusammenschlüsse auch in den Ländern, in denen sie tätig ist. Dem Netzwerk gehören mittlerweile über 50 Organisationen aus den Bereichen Kinderpolitik, Kinderrechte und Kinderschutz an.





