Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 28. März 2018

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Stiftung Kinderdorf Pestalozzi, Kinderdorfstrasse 20, CH-9043 Trogen (nachfolgend Stiftung). Sie ersetzen sämtliche früheren AGB der Stiftung. Sie können auf der Website der Stiftung abgerufen und ausgedruckt werden.

Die Stiftung ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Kunde hat sich hierüber selber zu informieren.

Abweichende Bestimmungen zu den AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie die Parteien schriftlich vereinbart haben.

II. Onlineshop

1. Vertragsabschluss / Preise

1.1 Der Vertrag kommt zustande mit Auslösen der Bestellung durch den Kunden. Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Der Vertragsabschluss wird dem Kunden mit E-Mail bestätigt.

1.2 Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er 18 Jahre alt ist.

1.3 Der Kunde anerkennt mit seiner Bestellung die im Onlineshop aufgeführten Preise inkl. MWST, Konditionen und Produktebeschreibungen für den Vertragsabschluss als verbindlich. Er akzeptiert mit seiner Bestellung diese AGB.

1.4 Die Stiftung behält sich Preis- und Sortimentsanpassungen sowie die Korrektur irrtümlicher Angaben vor. Bei den Produkten sind aufgrund der elektronischen Darstellung Farbnuancen möglich.

2. Stornierung

2.1 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden kommt nur zustande, wenn die Stiftung diesem ausdrücklich zustimmt. Für diesen Fall hat der Kunde Kosten von 20% des Kaufpreises zu tragen.

2.2 Bei der Kategorie «Weihnachtskarten für Firmen» mit individuellem Kartenaufdruck bzw. Eindruck hat bei einem Rücktritt vom Vertrag der Kunde den gesamten Kaufpreis zu bezahlen.

3. Versand / Lieferung

3.1 Der Versand der Ware erfolgt per Post an die in der Bestellung aufgeführte Lieferadresse in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Kunden aus anderen Ländern können auf Anfrage zu speziellen Lieferkonditionen bedient werden.

3.2 Die Versandkosten sind abhängig von Menge, Grösse und Gewicht der Sendung. Sie betragen in der Regel CHF 10.00 pro Bestellung.

3.3 Werden nur Kartensets versendet, betragen Porto und Verpackung total CHF 3.50.

3.4 Sperrgut-Produkte erfahren einen Zuschlag von CHF 15.00.

3.5 Die Lieferfrist beträgt in der Regel 7 – 10 Arbeitstage. Angaben zu den Lieferfristen sind unverbindlich.

3.6 Bei Produkten mit Lieferengpass wird der Kunde in der Regel informiert. Teillieferungen sind vorbehalten, wobei die Versandkosten nur einmalig in Rechnung gestellt werden.

4. Spende

4.1 Der Kunde kann den Kaufpreis aufrunden. Der aufgerundete Betrag gilt als Spende, d.h. als freiwillige Zuwendung des Kunden.

5. Rückgaberecht

5.1 Der Kunde kann die Lieferung innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung an die Stiftung zurücksenden; die Rechnung ist beizulegen. Die Rücksendungskosten trägt der Kunde.

5.2 Eine Rückgabe ist ausgeschlossen für gebrauchte, geöffnete oder personalisierte Bestellungen sowie CDs, DVDs und Videos.

5.3 Enthält die Lieferung unbestellte Ware, ist die Stiftung umgehend zu informieren und die Ware an diese zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden aber auf Rechnung der Stiftung.

III. Veranstaltungen (Raummiete und Verpflegung)

1. Vertragsabschluss

1.1 Der Vertrag kommt zustande mit gegenseitiger Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung.

1.2 Werden Leistungen ausserhalb der Reservationsvereinbarung bezogen, gelten die Listenpreise der Stiftung.

2. Stornierung

2.1 Kommt die Veranstaltung nicht zustande und tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er folgende Kosten in % der Gesamtrechnung zu tragen. Bei Rücktritt

  • bis 3 Monate vor dem Ankunftstag 0%
  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40%
  • bis 7 Tage vor dem Ankunftstag 70%
  • anschliessend 100 %

2.2 Für reservierte Zimmer, die während der Veranstaltung nicht oder nur teilweise belegt sind, ist der volle Preis geschuldet. Diese Regelung gilt auch bei verspäteter Anreise und bei früherer Abreise.

3. Teilnehmerzahl, Raumzuteilung und Hilfsmittel

3.1 Die definitive Teilnehmerzahl für Verpflegung und Übernachtung ist der Stiftung spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Geringere Teilnehmerzahlen bis 5% werden dem Kunden zurückvergütet. Weitere Abweichungen bei den Teilnehmerzahlen hat der Kunde vollumfänglich zu entschädigen.

3.2 Weichen die Teilnehmerzahlen von der vereinbarten Anzahl erheblich ab, behält sich die Stiftung entschädigungslos eine geänderte Raumzuteilung vor.

3.3 Der Kunde hat der Stiftung bis 10 Tage vor der Veranstaltung Angaben zu machen zur Menu- und Getränkewahl, zur Bestuhlung, zum Einsatz technischer Hilfsmittel und zur Saaldekoration.

4. Veranstaltungshinweise und Haftung des Kunden

4.1 Der Kunde hat die für seine Veranstaltung, deren Teilnehmer und dessen Beauftragte erforderlichen Versicherungen selbständig abzuschliessen und zu gewährleisten.

4.2 Der Kunde und dessen Teilnehmer haben die feuerpolizeilichen Regelungen der Stiftung einzuhalten, insbesondere sind die Fluchtwege in den Gebäuden und auf dem Areal freizuhalten.

4.3 Der Kunde sorgt für die Einhaltung der Dorfregeln durch seine Teilnehmer. Der Gebrauch von leicht entzündbaren Materialien ist untersagt. Tiere dürfen nur mit Zustimmung der Stiftung mitgebracht werden.

4.4 Der Kunde und dessen Teilnehmende kennen die Kinderschutzregeln für Besuchende der Stiftung und halten diese ein. Während des Aufenthalts im Kinderdorfs achten sie in ihrem Verhalten die Würde und Integrität der anwesenden Kinder und Jugendlichen.

4.5 Für Gruppenunterkünfte hat der Kunde einen Verantwortlichen zu bestimmen, der zuständig ist für die Einhaltung der durch die Stiftung instruierten Sicherheitsvorschriften und ebenso für die Einhaltung der Dorfregeln.

4.6 Der Kunde haftet für seine Teilnehmer, für von ihm beauftragte Dritte und für mitgebrachtes Material ausschliesslich. Eine Haftung der Stiftung ist ausgeschlossen.

4.7 Der Kunde haftet für Schäden und Verluste an den Gebäuden und Einrichtungen sowie am Inventar der Stiftung vollumfänglich.

4.8 Wird durch den Kunden bzw. durch dessen Teilnehmer der ordentliche Geschäftsgang in der Stiftung behindert oder gefährdet, kann die Stiftung jederzeit und gegen volle Kostentragung durch den Kunden den Vertrag auflösen. Gründe für eine solche Vertragsauflösung sind bspw. unwahre oder unvollständige Angaben zu Inhalt und Verlauf der Veranstaltung.

IV. Gemeinsame Bestimmungen für Onlineshop und für Veranstaltungen

1. Zahlung

1.1 Vertrags- und Rechnungswährung sind Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST).

1.2 Zahlungsmittel sind wahlweise

  • Einzahlungsschein
  • Kreditkarten (nur Online-Spende)
    • MasterCard
    • VISA
  • PostFinance Card (nur Online-Spende)
  • Bank- oder Postüberweisungen.

1.3 Rechnungen sind fällig und zahlbar ohne Skonto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum (Verfalltag). Anschliessend schuldet der Kunde ohne Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a.

1.4 Bei Zahlungsverzug kann die Stiftung, soweit sie ihre Leistung noch nicht erbracht hat, jederzeit gegen schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Ersatzansprüche gegenüber dem Kunden sind vorbehalten, insbesondere die Stornierungszahlungen nach den Abschnitten II / Ziff. 2 und III / Ziff. 2.

2. Sachgewährleistung

2.1 Die Stiftung schliesst eine Haftung unter Vorbehalt von Ziff. 2.2. hiernach vollumfänglich aus für Waren und Leistungen aus dem Onlineshop und aus Veranstaltungen.

2.2 Die Gewährleistung wegen Mängel der Sache ist auf zwei Jahre nach Art. 210 OR befristet. Sie umfasst wahlweise durch die Stiftung die Nachbesserung der mangelhaften Ware oder deren Ersatz. Sind Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innert angemessener Frist möglich, kann die Stiftung den Vertrag wandeln. Der Kunde erhält gegen Rücksendung der Ware deren Kaufpreis zurückerstattet.

3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, dessen Teilnehmer, Mitarbeitenden und Beauftragten unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Rechtsbeziehungen ist Trogen AR, Schweiz. Die Stiftung ist berechtigt, den Kunden, dessen Teilnehmer, Mitarbeitende und Beauftragte beim zuständigen Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.