1. Grundlagen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Gruppen, Indivi-dualreisende, Teilnehmer sowie Seminar- und Kongressgäste (nachfolgend «Gäste») der Stiftung Kinderdorf Pestalozzi (nachfolgend «SKP») im Kinderdorf Pestalozzi. Die Weisungen an die Grup-penleiter*innen der SKP (nachfolgend «Weisungen») bilden einen Bestandteil der AGB und gelten ebenfalls. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen sowie Nebenabreden, Ergänzungen und Änderun-gen der AGB und/oder Weisungen finden nur Anwendung, soweit die SKP diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
1.2 Reservierung und Vertragsschluss
Mit der Unterzeichnung und Retournierung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist die Bu-chung für den*die Auftraggeber*in verbindlich, wobei E-Mail dem Schriftformerfordernis genügt. Reservierungsbestätigungen erfolgen per E-Mail (Rücksendung des unterzeichneten gescannten Dokumentes) und/oder per Post (Rücksendung des unterzeichneten Dokuments). Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche schriftliche Annahme der Reservierung durch die SKP oder durch Leistungserbringung zustande.
1.3 Aufenthalt
Der Aufenthalt im Kinderdorf Pestalozzi erfolgt gemäss Planung und Reservierung/ Bestellung des*der Auftraggebers*in. Das Kinderdorf Pestalozzi erbringt die Leistungen im Rahmen der be-trieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht. Zusätzliche Leistungen, welche nicht in der Reservierung aufgeführt sind, können in Absprache mit der SKP und deren schriftlicher Zustimmung bestellt und in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden gemäss der aktuellen Preisliste zusätzlich in Rechnung gestellt.
2 Teilnehmeranzahl
Die definitive Anzahl Gäste und eine detaillierte Namens-/Zimmerliste ist spätestens 72 Stunden vor dem Aufenthalt bekannt zu geben und schriftlich an die SKP einzureichen. Änderungen der Anzahl Gäste und/oder der Namens-/Zimmerliste sind der SKP umgehend unaufgefordert schrift-lich mitzuteilen.
3 Hunde
Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich erlaubt, muss jedoch der SKP zwingend vorab schriftlich mitgeteilt werden. Das Mitbringen anderer Tiere ist nicht gestattet. Die Hunde dürfen jedoch nur in den Unterkunftshäusern im Wohnbereich gehalten werden. Hunde in Schlafberei-chen und weiteren Räumlichkeiten (Gastronomie, Seminarräume etc.) sind nicht erlaubt. Die Hun-debesitzer sind für die Verpflegung und artgerechte Haltung der Hunde selbst verantwortlich und sie haften für sämtliche Schäden, die durch die Hunde verursacht werden. Es gilt Leinenzwang für Hunde und Kotaufnahmepflicht im gesamten Kinderdorf. Es werden keine Leistungen der SKP angeboten.
4 Speisen & Getränke
In der Regel sind Speisen und Getränke über die SKP zu beziehen. In Einzelfällen kann nach vor-gängiger schriftlicher Zustimmung durch die SKP eine externe Catering Variante (keine Organi-sation durch die SKP) gewählt werden. In einem solchen Fall ist die SKP berechtigt, eine Service-gebühr bzw. ein Zapfengeld zu verlangen.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken, inkl. MwSt. Die Kurtaxen sind nicht im Arrangement Preis inbegriffen und werden separat ausgewiesen nach geltender Regelung.
5.2 Anzahlung
Grundsätzlich sind keine Anzahlungen im Voraus zu bezahlen, ausser es wurde schriftlich explizit eine Anzahlung vereinbart. Die in der Reservierungsbestätigung vereinbarte Anzahlung (falls ver-einbart) ist innerhalb der dort vereinbarten Frist auf das Konto der SKP zu überweisen. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, kann das die SKP die Räumlichkeiten ohne weitere Ankündigung weitervermieten.
5.3 Schlussrechnung
Die angegebene Anzahl Gäste auf der definitiven Reservierungsbestätigung, die der SKP spätestens 72 Stunden vor dem Aufenthalt eingereicht wird, gilt als Abrechnungsgrundlage, es sei denn, es nehmen mehr Gäste an der Veranstaltung teil oder es werden zusätzliche Zimmer gebucht. In diesen Fällen gilt die tatsächliche Anzahl an Gästen und/oder an zusätzlichen Zimmern als Ab-rechnungsgrundlage. Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen nach dem Aufenthalt, ohne jegliche Abzüge fällig und zu begleichen. Der*die Auftraggeber*in verzichtet ausdrücklich darauf, Rechnungen der SKP ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der SKP mit eigenen Forderungen gegenüber der SKP zu ver-rechnen.
6 Annullation
6.1 Annullation der Reservierung
Bei einer Stornierung des Aufenthalts hat der*die Auftraggeber*in folgende Kosten in % der Ge-samtrechnung zu tragen*:
- bis 3 Monate vor dem Ankunftstag 0%
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40%
- bis 7 Tage vor dem Ankunftstag 70%
- anschliessend 100 %
Die Annullation ist mit eingeschriebenem Brief (massgebend ist das Datum des Poststempels) und/oder mittels E-Mail anzumelden. Im Falle eines Fernbleibens (No Show) hat der*die Auftraggeber*in 100% der Kosten der Gesamt-rechnung zu tragen. * Für die Bildungsprojekte Programme Schweiz können die Annullationsbedingungen abweichen. Es gelten stets die Annullationsbedingungen auf den unterzeichneten Verträgen.
7 Spezielle Annullierungsbedingungen (nur gültig bei Pandemie)
Sollten pandemiebedingte Vorgaben und/oder Bestimmungen der zuständigen Behörden die Veranstaltung nicht zulassen, hat der*die Auftraggeber*in folgende Kosten in % der Gesamtrech-nung zu tragen:
- Bis spätestens 6 Arbeitstage vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung: 0% (kos-tenlose Annullierung)
- 5-3 Arbeitstage vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung: 80%
- 2-0 Arbeitstage vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung: 100%
Der*die Auftraggeber*in nimmt zur Kenntnis, dass eine Epidemie nicht unter die Annullationsbe-dingungen gemäss dieser Ziffer 7 fallen, sondern der Regelung zur Annullation gemäss Ziffer 6 Anwendung unterliegt.
8 Haftung
- Der*die Auftraggeber*in haftet gegenüber der SKP für alle Schäden und jeden Verlust, die durch ihn*sie und/oder Gäste entstehen.
- Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die SKP jede Haftung gegenüber dem*der Auftragge-ber*in und den Gästen aus.
- Bei Unfällen und Krankheiten haften die Teilnehmenden mit ihren privaten Krankenkassen und Unfallversicherungen und kommen für die Kosten auf.
- Bei Diebstahl lehnt die SKP jegliche Haftung ab. Der*die Auftraggeber*in hat Massnahmen zu treffen, damit die Diebstahlgefahr auf ein absolutes Minimum gesenkt wird.
- Wird die SKP wegen einer Handlung oder Unterlassung des*der Auftraggebers*in oder von teilnehmenden Personen seitens Dritter gerichtlich oder anderweitig haftbar gemacht, hat der*die Auftraggeber*in die SKP gegen jegliche Verpflichtungen, Schäden, Auseinander-setzungen, Forderungen, Prozesse, Klagen, Geldstrafen, Geldbussen, Kosten oder sonstige Ausgaben (einschliesslich angemessener Anwaltshonorare und sonstige Kosten von Rechtsstreitigkeiten) zu verteidigen und schadlos zu halten.
- Bei Unterkunftsbezügen werden die Gruppenverantwortlichen bezüglich des Vorgehens bei potenziellen Feueralarmen/Feuerausbrüchen über die Handhabung der Brandmeldeanlage in der jeweiligen Unterkunft sowie über den Sammelpunkt instruiert.
9 Dorfregeln (Kinder & Jugendschutz)
Die Dorfregeln gelten für alle Mitarbeitenden, Kooperationspartner*innen, deren Mitarbeitende und Gäste des Kinderdorfs und sie verpflichten sich zu deren Einhaltung. Die Mitarbeitenden und Kooperationspartner*innen sind gehalten, die Dorfregeln bei Bedarf durchzusetzen. Insbesondere sind die Rechte der Kinder vor sexuellem Missbrauch und Belästigung zu schützen. Unsere detaillierten Dorfregeln finden Sie im Anhang 16.1.
10 Kinderschutzrichtlinie
Die spezifischen Richtlinien der SKP zu Kinderschutz und zu Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und Belästigung (nachfolgend «Kinderschutzrichtlinien») gelten für alle Mitarbeiten-den sowie für alle Kooperationspartner*innen und deren Mitarbeitenden, die einen rechtlich bin-denden Kooperationsvertrag mit der SKP zur Durchführung von Projektaktivitäten unterschrieben haben. Insofern gelten die Kinderschutzrichtlinien auch für temporäre Mitarbeitende, Aushilfen, Freelancer*innen, Freiwillige sowie externe Begleit- und Betreuungspersonen, die vorübergehend und befristet in Projekten mit Kindern und Jugendlichen mitarbeiten. Die Vorgaben und Definitio-nen sind für alle im Projekt Mitarbeitenden verbindlich einzuhalten und der dazugehörige Verhal-tenskodex zu unterschreiben.
11 Verwendung der Daten, Datenschutz
Der*die Auftraggeber*in gewährleistet, dass die durch ihn*ihr an die SKP übermittelten Daten (nachfolgend «Kundendaten») korrekt und vollständig sind. Die SKP erhebt, speichert und bear-beitet die Kundendaten in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Best-immungen. Die Bearbeitung der personenbezogenen Kundendaten erfolgt sorgfältig, gesetzes-konform und ausschliesslich zu den angegebenen Zwecken, insbesondere soweit dies für die Er-bringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infra-struktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Der*die Kund*in willigt ein, dass die SKP
- im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrags/Ticketerwerbs erforderlichen Auskünfte über ihn*sie einholen bzw. Daten betreffend seines*ihres Zahlungsverhalten weitergeben kann;
- seine*ihre Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf;
- seine*ihre Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote; Der*die Kunde*in kann die Verwendung seiner*ihrer Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.
12 Veranstaltungen (SKP als Veranstalter)
- Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfordert den Kauf eines Tickets entweder direkt über die Website der SKP oder über einen anerkannten Vertriebspartner.
- Das Ticket berechtigt den*die Inhaber*in zur Teilnahme an der auf dem Ticket vermerkten Veranstaltung an dem auf dem Ticket vermerkten Termin.
- Die SKP behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei unvorhergesehenen Ereignissen abzusagen. In diesem Fall werden die Kosten bereits gekaufter Tickets an den*die Käu-fer*in des Tickets vollumfänglich zurückerstattet.
- Eine Stornierung eines gekauften Tickets ist nicht möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
13 Force Majeure
Die SKP wird von ihrer Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, sofern ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, d.h. Umstände, die ausserhalb der Kontrolle der SKP liegen, wie etwa Naturkatastrophen, Sabotage, Feuer, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Pandemien, Epidemien, Grenzschlies-sungen, Nicht-, Spät- oder Schlechtlieferung durch Vorlieferanten, Aufstände, Krieg oder Regie-rungsmassnahmen.
14 Änderungen der AGB
Die SKP behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
15 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte in Trogen AR.
16 Anhang
16.1 Dorfregeln
Das Kinderdorf Pestalozzi ist ein Ort der Begegnung verschiedener Kulturen. Das oberste Prinzip ist das friedliche Zusammenleben aller Menschen im Kinderdorf. Diese Regeln gelten für alle: Kinder, Jugendliche und Erwachsene. • Gegenseitiger Respekt und ein freundlicher Umgang miteinander sind im Kinderdorf selbstver-ständlich. Probleme werden direkt angesprochen und im Gespräch gelöst.
- Jede Form von Gewalt wird nicht toleriert.
- Die Privatsphäre wird respektiert. Fotografieren und Filmen für Veröffentlichungen ist nur gestattet, wenn die abgebildeten Personen zustimmen.
- Erwachsene sind für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen verantwortlich.
- Musik erfreut viele. Bitte respektiere das Ruhebedürfnis der Mitmenschen.
- Ausgeruhte Menschen lernen und arbeiten leichter. Bitte respektiere die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
- Rauchen ist nur dort erlaubt, wo Aschenbecher vorhanden sind: Aussensitzplätze bei den Wohnhäusern, Aussensitzplatz und Unterstand hinter der Cafeteria Haus Windsor, Unterstand beim Radiostudio und beim Personalhaus Coccinella, vor der Werkstatt sowie Aussensitzplatz Besucherzentrum während den offiziellen Öffnungszeiten.
- Behalte einen klaren Kopf! Der Konsum von Alkohol ist für Kinder und Jugendliche im Kinderdorf unter 18 Jahren nicht erlaubt. Erwachsene sind Vorbilder und konsumieren keinen Alkohol in Gegenwart von Minderjährigen.
- Drogen sind verboten.
- Fenster, Türen, Treppen und Gänge sind als Flucht- und Rettungswege frei zu halten.
- Materialien, Einrichtungen und Häuser bitte sorgfältig behandeln und Schäden den Verantwortlichen melden.
- Wir haben nur eine Natur – der Schutz der Umwelt liegt uns am Herzen: unter anderem bitte Wasser und Strom sparsam verwenden, Fenster in der kalten Jahreszeit zum Lüften nur kurz öffnen, Abfälle trennen und im Abfalleimer entsorgen
Stand: 18.10.2022