1. Grundlagen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Gruppen, Individualreisende, Teilnehmer*innen sowie Seminar- und Kongressgäste (nachfolgend «Gäste») der Stiftung Kinderdorf Pestalozzi (nachfolgend «SKP») im Kinderdorf Pestalozzi. Die Weisungen an die Gruppenleiter*innen der SKP (nachfolgend «Weisungen») bilden einen Bestandteil der AGB und gelten ebenfalls.
Abweichende oder zusätzliche Bedingungen sowie Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen der AGB und/oder Weisungen finden nur Anwendung, soweit die SKP diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
1.2 Reservierung und Vertragsschluss
Mit dem Versand der Reservationsbestätigung ist die Buchung für Auftraggeber*innen verbindlich. Der Vertrag wird durch die Reservationsbestätigung seitens der SKP oder durch Erbringung der Leistung wirksam.
1.3 Aufenthalt
Der Aufenthalt im Kinderdorf Pestalozzi erfolgt gemäss Planung und Reservierung/Bestellung der Auftraggeber*innen. Das Kinderdorf Pestalozzi erbringt die Leistungen im Rahmen der betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht. Zusätzliche Leistungen, welche nicht in der Reservierung aufgeführt sind, können in Absprache mit der SKP und deren schriftlicher Zustimmung bestellt und in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden gemäss der aktuellen Preisliste zusätzlich in Rechnung gestellt.
2 Teilnehmeranzahl
Die endgültige Teilnehmeranzahl ist spätestens zwei Wochen vor dem Anreisetag anhand einer Namens- und Zimmerliste mitzuteilen. Änderungen sind bis spätestens 72 Stunden vor Aufenthaltsbeginn schriftlich an die SKP einzureichen. Änderungen während des Aufenthalts bezüglich der Gästeanzahl und/oder der Namens- und Zimmerliste sind der SKP unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Massgeblich für die Verrechnung ist die vor der Anreise definierte Teilnehmeranzahl. Für Bildungsprojekte können abweichende Anmeldebedingungen gelten. Es gelten stets die Bedingungen der unterzeichneten Verträge.
3 Hunde
Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich erlaubt, muss jedoch der SKP zwingend vorab schriftlich mitgeteilt werden. Das Mitbringen anderer Tiere ist nicht gestattet. Die Hunde dürfen jedoch nur in den Unterkunftshäusern im Wohnbereich gehalten werden. Hunde in Schlafbereichen und weiteren Räumlichkeiten (Gastronomie, Seminarräume etc.) sind nicht erlaubt. Die Hundebesitzer*innen sind für die Verpflegung und artgerechte Haltung der Hunde selbst verantwortlich und sie haften für sämtliche Schäden, die durch die Hunde verursacht werden. Es gilt Leinenzwang für Hunde und Kotaufnahmepflicht im gesamten Kinderdorf. Es werden keine Leistungen der SKP angeboten.
4 Speisen & Getränke
Für Seminare sind die Speisen und Getränke über die SKP zu beziehen. In Einzelfällen kann nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch die SKP eine externe Catering-Variante (keine Organisation durch die SKP) gewählt werden. In einem solchen Fall ist die SKP berechtigt, eine Servicegebühr zu verlangen.
Bei Übernachtungen in Gruppenhäusern darf man sich selbst versorgen oder auch externe Partner*innen/Cateringdienste hinzuziehen.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich rein brutto in Schweizer Franken, inkl. MwSt. Als gemeinnützige Stiftung ist die SKP befreit von Kurtaxen, die somit nicht verrechnet werden.
5.2 Anzahlung
Grundsätzlich sind keine Anzahlungen im Voraus zu bezahlen, ausser es wurde schriftlich explizit eine Anzahlung vereinbart. Die in der Reservierungsbestätigung vereinbarte Anzahlung ist innerhalb der dort vereinbarten Frist auf das Konto der SKP zu überweisen. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, kann die SKP die Räumlichkeiten ohne weitere Ankündigung weitervermieten.
5.3 Schlussrechnung
Die angegebene Anzahl Gäste auf der definitiven Namens- und Zimmerliste, die der SKP spätestens 2 Wochen vor dem Aufenthalt eingereicht wird, gilt als Abrechnungsgrundlage, es sei denn, es nehmen mehr Gäste an der Veranstaltung teil oder es werden zusätzliche Zimmer gebucht. In diesen Fällen gilt die tatsächliche Anzahl an Gästen und/oder an zusätzlichen Zimmern als Abrechnungsgrundlage.Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen nach der Rechnungsstellung, ohne jegliche Abzüge fällig und zu begleichen. Auftraggeber*innen verzichten ausdrücklich darauf, Rechnungen der SKP ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der SKP mit eigenen Forderungen gegenüber der SKP zu verrechnen.
6 Annullation
6.1 Annullation der Reservierung
Bei einer Stornierung des Aufenthalts haben Auftraggeber*innen folgende Kosten in % der
Gesamtrechnung zu tragen:
- bis 3 Monate vor dem Ankunftstag 0%
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40%
- bis 7 Tage vor dem Ankunftstag 70%
- anschliessend 100 %
Die Annullierung ist mit eingeschriebenem Brief (massgebend ist das Datum des Poststempels) und/oder mittels E-Mail anzumelden. Im Falle eines Fernbleibens (No-Show) haben Auftraggeber*innen 100% der Kosten der Gesamtrechnung zu tragen. Für die Bildungsprojekte Programme Schweiz können die Annullierungsbedingungen abweichen. Es gelten stets die Annullierungsbedingungen auf den unterzeichneten Verträgen.
7 Spezielle Annullierungsbedingungen (nur gültig bei Pandemie)
Sollten pandemiebedingte Vorgaben und/oder Bestimmungen der zuständigen Behörden die Veranstaltung nicht zulassen, haben Auftraggeber*innen folgende Kosten in % der Gesamtrechnung zu tragen:
- Bis spätestens 6 Arbeitstage vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung 0%
(kostenlose Annullierung) - 5 - 3 Arbeitstage vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung 80%
- 2 - 0 Arbeitstage vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung 100%
Auftraggeber*innen nehmen zur Kenntnis, dass eine Epidemie oder Pandemie nicht unter die Annullierungsbedingungen gemäss dieser Ziffer 7 fallen, sondern der Regelung zur Annullierung gemäss Ziffer 6 Anwendung unterliegt.
8 Haftung
- Auftraggeber*innen haften gegenüber der SKP für alle Schäden und jeden Verlust, die durch sie und/oder Gäste entstehen.
- Die SKP kann nach vorgängiger Absprache eine Mietkaution verlangen, die mit Kreditkarte oder bar hinterlegt wird. Die Mietkaution wird nach Beendigung der Mietzeit ungekürzt zurückerstattet, sollten keine Kürzungsgründe vorliegen.
- Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die SKP jede Haftung gegenüber Auftraggeber*innen und Gästen aus.
- Bei Unfällen und Krankheiten haften die Teilnehmenden mit ihren privaten Kranken- und Unfallversicherungen und kommen für die Kosten auf. Für die Bildungsprojekte können die Kostenübernahmen abweichen. Es gelten stets die Bedingungen auf den unterzeichneten Verträgen.
- Bei Diebstahl lehnt die SKP jegliche Haftung ab. Auftraggeber*innen haben Massnahmen zu treffen, damit die Diebstahlgefahr auf ein absolutes Minimum gesenkt wird.
- Wird die SKP wegen einer Handlung oder Unterlassung von Auftraggeber*innen oder von teilnehmenden Personen seitens Dritter gerichtlich oder anderweitig haftbar gemacht, haben Auftraggeber*innen die SKP gegen jegliche Verpflichtungen, Schäden, Auseinandersetzungen, Forderungen, Prozesse, Klagen, Geldstrafen, Geldbussen, Kosten oder sonstige Ausgaben (einschliesslich angemessener Anwaltshonorare und sonstige Kosten von Rechtsstreitigkeiten) zu verteidigen und schadlos zu halten.
- Bei Unterkunftsbezügen werden die Gruppenverantwortlichen bezüglich des Vorgehens bei potenziellen Feueralarmen/Feuerausbrüchen über die Handhabung der Brandmeldeanlage in der jeweiligen Unterkunft sowie über den Sammelpunkt instruiert.
9 Dorfregeln (Kinder & Jugendschutz)
Die Dorfregeln gelten für alle Mitarbeitenden, Kooperationspartner*innen, deren Mitarbeitende und Gäste des Kinderdorfs und sie verpflichten sich zu deren Einhaltung. Die Mitarbeitenden und Kooperationspartner*innen sind gehalten, die Dorfregeln bei Bedarf durchzusetzen. Insbesondere sind die Kinder vor sexuellem Missbrauch und Belästigung zu schützen. Unsere detaillierten Dorfregeln finden Sie im Anhang 16.1.
10 Kinderschutzrichtlinie
Die SKP ist den Menschen- und Kinderrechten verpflichtet. Laut internationaler Kinderrechtskonvention (Art. 19) kommt ausnahmslos allen Kindern das Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung und Misshandlung zu. In ihrer Kinderschutzrichtlinie sowie in der Richtlinie zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und Belästigung hält die SKP fest, dass sie alle Grenzverletzungen und Formen von Gewalt wie sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und Belästigung gegen Kinder, Frauen und Männer, als nicht hinnehmbar erachtet. Der Verhaltenskodex der SKP für Gäste beschreibt konkret die erwarteten Verhaltensstandards sowie unzulässiges Verhalten gegenüber Personen, Kindern und Jugendlichen.
Unseren detaillierten Verhaltenskodex finden Sie im Anhang 16.2
11 Verwendung der Daten, Datenschutz
Auftraggeber*innen gewährleisten, dass die durch sie an die SKP übermittelten Daten (nachfolgend «Kundendaten») korrekt und vollständig sind. Die SKP erhebt, speichert und bearbeitet die Kundendaten in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Bearbeitung der personenbezogenen Kundendaten erfolgt sorgfältig, gesetzeskonform und ausschliesslich zu den angegebenen Zwecken, insbesondere soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Kund*innen willigen ein, dass die SKP
- im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrags/Ticketerwerbs erforderlichen Auskünfte über sie einholen bzw. Daten betreffend ihres Zahlungsverhalten weitergeben kann;
- ihre Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf;
- ihre Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote; Kunde*innen können die Verwendung ihrer Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.
12 Veranstaltungen (SKP als Veranstalter)
- Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfordert den Kauf eines Tickets über die von der SKP gestellten Kaufmöglichkeiten oder über einen anerkannten Vertriebspartner*innen.
- Das Ticket berechtigt Inhaber*innen zur Teilnahme an der auf dem Ticket vermerkten Veranstaltung an dem auf dem Ticket vermerkten Termin.
- Die SKP behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei unvorhergesehenen Ereignissen abzusagen. In diesem Fall werden die Kosten bereits gekaufter Tickets an Käufer*innen von Tickets vollumfänglich zurückerstattet. Eine Stornierung eines gekauften Tickets ist nicht möglich. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen.
13 Force Majeure
Die SKP wird von ihrer Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, sofern ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, d.h. Umstände, die ausserhalb der Kontrolle der SKP liegen, wie etwa Naturkatastrophen, Sabotage, Feuer, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Pandemien, Epidemien, Grenzschliessungen, Nicht-, Spät- oder Schlechtlieferung durch Vorlieferant*innen, Aufstände, Krieg oder Regierungsmassnahmen.
14 Änderungen der AGB
Die SKP behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
15 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte in Trogen AR.
16 Anhang
16.1 Dorfregeln
Das Kinderdorf Pestalozzi ist ein Ort der Begegnung verschiedener Kulturen. Das oberste Prinzip ist das friedliche Zusammenleben aller Menschen im Kinderdorf.
Diese Regeln gelten für alle: Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
- Gegenseitiger Respekt und ein freundlicher Umgang miteinander sind im Kinderdorf selbstverständlich. Probleme werden direkt angesprochen und im Gespräch gelöst.
- Jede Form von Gewalt wird nicht toleriert.
- Die Privatsphäre wird respektiert. Fotografieren und Filmen für Veröffentlichungen ist nur gestattet, wenn die abgebildeten Personen zustimmen.
- Erwachsene sind für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen verantwortlich.
- Musik erfreut viele. Bitte respektiere das Ruhebedürfnis der Mitmenschen.
- Ausgeruhte Menschen lernen und arbeiten leichter. Bitte respektiere die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
- Rauchen und E-Zigarettenkonsum ist nur dort erlaubt, wo Aschenbecher vorhanden sind: Aussensitzplätze bei den Wohnhäusern, Aussensitzplatz und Unterstand hinter der Cafeteria Haus Windsor, Unterstand beim Radiostudio, beim Personalhaus Coccinella und vor der Werkstatt.
- Behalte einen klaren Kopf! Der Konsum von Alkohol ist für Kinder und Jugendliche im Kinderdorf unter 18 Jahren nicht erlaubt. Erwachsene sind Vorbilder und konsumieren keinen Alkohol in Gegenwart von Minderjährigen.
- Drogen sind verboten.
- Fenster, Türen, Treppen und Gänge sind als Flucht- und Rettungswege freizuhalten.
- Materialien, Einrichtungen und Häuser bitte sorgfältig behandeln und Schäden den Verantwortlichen melden.
- Wir haben nur eine Natur – der Schutz der Umwelt liegt uns am Herzen:
unter anderem bitte Wasser und Strom sparsam verwenden, Fenster in der kalten Jahreszeit zum Lüften nur kurz öffnen, Abfälle trennen und im Abfalleimer entsorgen
16.2 Verhaltenskodex
Die SKP erwartet von allen Gästen
- Die Rechte von anderen zu respektieren, indem Menschen mit Würde, Respekt, Fairness und Toleranz behandelt werden. Jede Person unabhängig von Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung, Sprache, Religion, Gesundheitsstand, Nationalität, Ethnie, sozialer Zugehörigkeit und Hintergrund gleich zu behandeln.
- Gewaltfreie und positive Verhaltensweisen an den Tag zu legen, wenn Kinder betreut werden oder mit ihnen im Kontakt sind.
- Gefahren, die zu Diskriminierung, Kindesmissbrauch oder einer Form von sexueller Ausbeutung, Misshandlung oder Belästigung führen können, zu erkennen.
- Bei Gewaltvorkommnissen Opfern Hilfe zu leisten und sofortige Schritte einzuleiten, um das Kind zu schützen und zu unterstützen.
- Eine offene Kultur zu fördern, sodass Probleme und Bedenken geäussert und diskutiert werden können.
- Bei der Aufnahme von Bildmaterial darauf zu achten, dass sie respektvoll sind, die Person angemessen gekleidet ist und das Bildmaterial die Würde der Person nicht verletzt. Die abgebildete Person sowie die Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen müssen ihr Einverständnis für die Aufnahme geben.
- Nie Geld, Arbeit, Waren oder Dienstleistungen für Sex eintauschen, einschliesslich sexueller Gefälligkeiten oder anderer Formen von erniedrigendem, entwürdigendem oder ausbeuterischem Verhalten.
- weder Aktivitäten zu organisieren, die missbräuchlich sind oder Menschen in Gefahr bringen, noch in dieser Weise zu handeln.
- sich nicht an pornografischen Aktivitäten beteiligen, die den Erwerb, die Speicherung oder die Verbreitung von Dokumenten pädophiler Natur beinhalten, unabhängig vom verwendeten Medium.
- Mutmassliche Verstösse gegen den Verhaltenskodex sind den SKP-Kinderschutzbeauftragten zu melden via safechildren@pestalozzi.ch.
Stand: 18.02.2026